Wir sind zertifiziert nach § 56 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe.
Demnach dürfen nur qualifizierte
Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Entsorgungsfachbetriebe werden.
So muss der Betrieb u.a. gewerbsmäßig
Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen, dabei in der Lage sein, dies selbstständig auf Grund seiner organisatorischen, personellen und technischen Ausstattung
wahrzunehmen und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen erfüllen.
Alle diese Voraussetzungen erfüllt die
Firma enosys Recycling und wurde somit als
Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.